Seit 1. Juli 2009 funktioniert der Notruf 112 und 110 nur noch mit einer eingelegten und aktivierten SIM-Karte. Dies macht den Anrufer identifizierbar.

"Die Notrufzentralen sind mit falschen Notrufen oft regelrecht bombardiert worden", erklärte Boll den Hintergrund der Änderung. Man hoffe, dass die Hemmschwelle für einen Missbrauch des Notrufs steige, wenn die Anrufenden wissen, dass sie identifiziert werden können. Rechtlich fußt die Maßnahme auf einer Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz, die die Innenminister der Länder angestoßen hatten. Bisher waren Notrufe von jedem Handy aus auch ohne SIM-Karte möglich.

"Es gibt noch einiges zu klären", sagte Boll. Technisch geregelt werden müssten beispielsweise Fälle, bei denen Notrufe über Prepaid-SIM-Karten ohne Guthaben abgesetzt werden sollen. Außerdem müsse eine Notrufverbindung auch dann gewährleistet werden, wenn nur fremde Netze verfügbar sind, für die es kein Roaming-Abkommen gibt. Verbände, Notrufzentralen und Hersteller seien daher aufgerufen, bis zum 15. Juni bei der Bundesnetzagentur Stellungnahmen einzureichen.

Trotz der Einschränkung will die Verordnung erreichen, dass möglichst viele Menschen mobil Notrufe absetzen können. Deshalb soll vom 1. Januar 2010 an Hilfe auch mit solchen SIM-Karten herbeigerufen werden können, deren Erreichbarkeit der Netzbetreiber beispielsweise nach einem ausgelaufenen Vertrag längst deaktiviert hat. Technisch sind auch diese SIM-Karten anhand von Kenn- und Referenznummern noch identifizierbar. Ohne SIM-Karte im Handy wird aber vom 1. Juli an kein Notruf mehr an die Notrufzentralen durchgestellt.

 

                              

                                                                         

                                                                              Quelle: Heise-Online (auszugsweise)


         

 

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