Wieso gefährden Gaffer das Leben anderer ?

 

Bußgeldkatalog - Gaffer und Schaulustige


Verstoß

Bußgeld (€)

Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert

20

Parken auf dem Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert

25

"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit

20 bis 1.000

Unterlassene Hilfeleistung

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Straftat)

Fotografieren oder Filmen eines Unfalls

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (Straftat)

 

Gaffer: Schaulustige beim Unfall


Gaffer riskieren Menschenleben, wenn sie die Rettungskräfte behindern.

 

Tragisch genug, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Bekanntlich kann bei einem Verkehrsunfall jede Minute zählen, Rettungskräfte müssen schnell handeln. Allein im Jahr 2015 kam es ca. 68.000 Mal zu schweren Verletzungen. Insgesamt wurden 2,5 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland registriert. Knapp 3.500 Personen sind dabei tödlich verunglückt.

 

Immer wieder kann allerdings beobachtet werden, dass die Rettungskräfte an ihrer Arbeit durch Schaulustige gehindert werden. Nicht selten bilden sich Trauben von Gaffern, die neugierig das Geschehen beobachten oder Kraftfahrer fahren besonders langsam am Unfallort vorbei, um eine bessere Sicht zu haben. In der Regel geht es dabei um die reine Sensationslust.

 

In den letzten Jahren hat sich mehr und mehr ein Trend durchgesetzt, der durchaus als moralisch verwerflich bezeichnet werden kann. In den häufig verletzlichsten Momenten, die eine Person durchleben kann, zücken Schaulustige ihr Handy, machen Fotos oder drehen Videos, anstatt den Verletzten zu helfen.

 

Gemäß § 323c Strafgesetzbuch (StGB) gibt es eine Pflicht zur Ersten Hilfe, vorausgesetzt sie ist zumutbar und erforderlich. Wer dies unterlässt, begeht eine Straftat. Auch das Fotografieren bzw. Filmen einer Person in einer solchen Notsituation ist strafwürdig. Im § 201a Abs. 1 StGB heißt es daher:

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. […]
  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer


Nicht selten ist an einem Unfallort großes Gedränge. Ersthelfer werden durch Rettungskräfte wie Notärzte, Sanitäter, Feuerwehr oder Polizei abgelöst. Je nach Schwere des Unfalls und der Anzahl der verletzten Personen sind also häufig bereits viele Personen in die Rettung involviert. Wenn ein Leben auf dem Spiel steht, zählt oft jede Sekunde. Verzögerungen durch Gaffer können einem Unfallopfer das Leben kosten. Stehen Unfallzeugen oder zufällig vorbeikommende Personen schaulustig im Weg und wahren nicht den notwendigen Abstand, erschwert das die Arbeit der Rettungskräfte. Insbesondere die Versperrung von Zugangswegen durch Gaffer stellt ein Problem dar. Für Kraftfahrer gilt, dass sie bei einem Unfall auf keinen Fall den Standstreifen befahren sollten. Dieser wird von den Rettungskräften benötigt. Stattdessen ist eine Rettungsgasse zu bilden, um den Zugang zum Unfallort zu gewährleisten. Natürlich gilt es bei einem Unfall, besonders vorsichtig zu sein, allerdings sollten Sie als Unbeteiligter den Unfallort schnellstmöglich räumen und nicht langsam an einem verunglückten Fahrzeug vorbei fahren, um möglichst viel zu sehen. Dies verhindert einen schnellen Ablauf der Rettungsmission.

 

Strafen für Gaffer


Ein Schaulustiger, welcher die Rettungskräfte behindert oder Bildaufzeichnung macht, muss mit einer Strafe rechnen. Gaffer erhalten zwar gemäß Bußgeldkatalog keine Punkte oder ein Fahrverbot, hohe Bußgelder können aber durchaus vergeben werden. Das Fotografieren und die unterlassene Hilfeleistung sind sogar Straftaten, welche mit einer Haftstrafe geahndet werden können. Darüber hinaus ist es den Rettungskräften möglich, Platzverweise für die schaulustigen Gaffer auszusprechen.

 

Richtiges Verhalten am Unfallort: Nicht zum Gaffer werden!


Wer als Zeuge einen Verkehrsunfall beobachtet, ist verpflichtet zur Hilfe. Jeder Kraftfahrer lernt noch vor der praktischen Prüfung, wie in einem Notfall zu agieren ist:

  1. Unfallstelle sichern
  2. Notruf wählen
  3. Erste Hilfe leisten

Sobald die Rettungskräfte übernehmen, ist der Unfallort zu räumen. In sicherer Entfernung können Sie ggf. auf die Vernehmung durch die Polizei warten. Es ist stets den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen.

 

 

http://www.feuerwehr-hayna.de/components/com_downloads/files/sig_andi.png

                                                                          Quelle: Bussgeldkatalog.de

 


         

 

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Mittwoch, 22. Mai 2024


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